Einleitung
Am 18. November 2016 wurde die Initiative „Für eine zeitgemässe Geschäftsprüfung in der Gemeinde Horgen“ von den Privatpersonen Kaspar Huggenberg, Adrian Moser, Armin Moser, Josiane Hohmann-Favarger, Anton Schaad und Walter Bestel eingereicht. Die Initiative verlangt die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission RGPK nach neuem kantonalem Gemeindegesetz.
Damit erhält Horgen die Chance, ein zeitgemässes und der Grösse der Gemeinde angepasstes Prüfungsorgan einzusetzen. Bei Vorlagen des Gemeinderates, über die letztlich die Stimmberechtigten zu befinden haben, ist heute eine sachliche Beurteilung durch die Rechnungsprüfungskommission nicht möglich, da sie sich auf rein finanzielle Inhalte beschränken muss. Eine solche Vorprüfung wäre jedoch von grossem Wert für den Entscheid der Stimmenden an der Urne oder an der Gemeindeversammlung. Die Initiative will mit der Erweiterung der Kompetenz der Rechnungsprüfungskommission eine unabhängige, effiziente und sachgerechte Geschäftsprüfung des Gemeinderates und der Verwaltung gewährleisten, die Transparenz erhöhen und damit die Entscheidungsgrundlagen für die Bevölkerung einfach und wirkungsvoll verbessern.
Der vollständige Initiativtext liegt bei.
Kernpunkte
Zeitgemäss
Die Grösse der Gemeinde Horgen – insbesondere auch nach der Eingemeindung von Hirzel – sowie die zunehmende Komplexität der Gemeindefunktionen und der Abstimmungsvorlagen erfordern eine Professionalisierung der Aufsichts- und Kontrollprozesse, wie sie in der Privatwirtschaft seit langem implementiert sind. Hier ist das ‚Vier-Augen-Prinzip‘ Vorschrift.
In der Schweiz gibt es nur zwei Versammlungsgemeinden, welche grösser sind als Horgen/Hirzel, und diese haben bereits eine Geschäftsprüfungskommission.
Unabhängigkeit
Die RGPK ist direkt vom Volk gewählt und im Unterschied zu den Fachkommissionen neutral und unabhängig von exekutiven Funktionen der Gemeinde
Effizienz
Es braucht keine neue Kommission. Die Erweiterung der Kompetenzen der Rechnungsprüfungskommission, welche ohnehin schon alle Belange der Gemeinde kennt und alle Vorlagen (allerdings beschränkt auf finanzielle Aspekte) prüft, genügt. Wissenschaftliche Untersuchen zeigen, dass durch eine unabhängige Prüfung auf Zweckmässigkeit die Ausgabendisziplin der Gemeinden verbessert wird.
Kein Misstrauensvotum
Die Erweiterung der Kompetenz der RPK auf sachliche Prüfung und Kontrolle will den Gemeinderat nicht bevormunden. Die RGPK ist im Gegenteil eine Instanz von deren Sachverstand und Aussensicht der Gemeinderat profitieren kann und Qualitätsverbesserungen bei der Entscheidfindung erwarten darf.
Möchten Sie die RPK auch zur Geschäftsprüfung ermächtigen?